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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 20 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Gründungskapital

Mindestbetrag für das Kapital zur Gründung einer Gesellschaft.

Gütergemeinschaft

Vertraglicher Güterstand, welcher das eheliche Vermögen in drei Vermögensmassen aufteilt: das Eigengut beider Ehegatten (nur persönliche Effekten und Genugtuungsansprüche) sowie das Gesamtgut. Letzteres wird gemeinsam verwaltet (Gesamthand) und bei Auflösung des Güterstands grundsätzlich hälftig geteilt.

Die Gütergemeinschaft kann auch auf die Errungenschaft (Errungenschaftsgemeinschaft) beschränkt werden oder es können bestimmte Vermögenswerte (z.B. Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen) von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.

Güterrecht, eheliches

Eheliches Vermögensrecht. Regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten während der Dauer der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes bzw. der Ehe (güterrechtliche Auseinandersetzung). Das ZGB kennt drei Güterstände:

güterrechtliche Vereinbarung

Regelt in den Schranken des jeweiligen Güterstands die Zuordnung und Behandlung der Vermögenswerte der Ehegatten (Eigentum, Verwaltung, Nutzung, Verfügung) sowie der Haftung für Schulden.

Gütertrennung

Vertraglicher oder ausserordentlicher Güterstand der Ehegatten.

Eigentlich ein Nicht-Güterstand, da die Ehe keinerlei Einfluss auf das Vermögen der Ehegatten hat.

Entsteht durch Ehevertrag, Konkurs eines Ehegatten, Trennung der Ehe und auf richterliche Anordnung (Eheschutzmassnahme) hin.