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Beurkundungsgebühren

Die Gebühren für Beglaubigungen und Beurkundungen sind staatlich geregelt (Verordnung über die Beurkundungsgebühren) und nicht verhandelbar.

Zusätzlich zur Gebühr können unter anderem folgende Leistungen (nach Aufwand) in Rechnung gestellt werden:

  • Parzellierungen
  • Verfassen von Nutzungs- und Verwaltungsordnungen, Gesellschaftsstatuten sowie Sacheinlage- und Fusionsverträgen
  • Einreichen einer Verfügung von Todes wegen zur amtlichen Aufbewahrung
  • Vorkehren im Zusammenhang mit Zustimmungserklärungen und Genehmigungen
  • Treuhandfunktionen beim Vollzug beurkundeter Geschäfte

Die Beurkundung aufgrund einer dem Notar in Reinschrift vorgelegten Urkunde hat keine Ermässigung der Gebühr zur Folge.

Über streitige Vergütungen entscheidet die Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen.

Gebührenbeispiele (exkl. Auslagen und MWST):

  • Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 30.00 bis CHF 50.00
  • Testament/Erbvertrag, Verfügungswert CHF 1'000'000: Gebühr CHF 1'750.00
  • Handänderung einer Liegenschaft, Kaufpreis CHF 500'000: Gebühr CHF 1'500.00
  • Errichtung eines Grundpfandes in der Höhe von CHF 500'000: Gebühr CHF 1'000.00
  • Gründung einer AG mit einem Aktienkapital von CHF 100'000 (exkl. Firmenrecherche, Redaktion der Statuten und Anmeldung beim Handelsregisteramt): CHF 1'000.00

Die Gebühr darf angemessen nach Zeitaufwand (Stunde à Fr. 250.00 – 350.00) erhöht werden, wenn die tarifgemässe Beurkundungsgebühr tiefer liegt, mit einer Beurkundung wiederholte Verhandlungen, ein aussergewöhnlicher Zeitaufwand verbunden ist oder die Urkundsperson ausserhalb der üblichen Geschäftszeit/Büros beansprucht wird.

Beurkundungen können weitere Gebühren oder Steuern nach sich ziehen. Beispiele: