Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Kaufsrecht | Recht des Kaufsberechtigten, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und zu den verabredeten weiteren Bestimmungen durch Abgabe einer Ausübungserklärung eine Sache zu kaufen. |
Kollektivgesellschaft (KollG) | Gesellschaft, in der zwei oder mehrere natürliche Personen, ohne Beschränkung ihrer Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern, sich zum Zwecke vereinigen, unter einer gemeinsamen Firma ein Handels-, ein Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu betreiben. |
Kommanditgesellschaft (KommG) | Kollektivgesellschaft, worin wenigstens ein Mitglied unbeschränkt und mindestens ein Mitglied als Kommanditär nur bis zum Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage, der Kommanditsumme, haften. |