Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Familienwohnung | Im Sinne von Art. 169 ZGB der Mittelpunkt des Ehe- und Familienlebens. Deren Veräusserung oder Belastung bedarf der Zustimmung auch des Nicht-Eigentümer-Ehegatten. |
Firma | „Name“ der Gesellschaft. Die für den Handelsverkehr gewählte und im Handelsregister eingetragene Bezeichnung des Unternehmens. |
Fusion | Vertragliche und liquidationslose Vereinigung von Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit. Das Fusionsgesetz unterscheidet zwischen Absorbtionsfusion und Kombinationsfusion. |