Kaufsrecht
Begriff | Definition |
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Kaufsrecht | Recht des Kaufsberechtigten, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und zu den verabredeten weiteren Bestimmungen durch Abgabe einer Ausübungserklärung eine Sache zu kaufen. |
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Kaufsrecht | Recht des Kaufsberechtigten, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und zu den verabredeten weiteren Bestimmungen durch Abgabe einer Ausübungserklärung eine Sache zu kaufen. |