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Kaufsrecht

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Begriff Definition
Kaufsrecht

Recht des Kaufsberechtigten, während einer bestimmen Dauer zu einem bestimmten Preis und zu den verabredeten weiteren Bestimmungen durch Abgabe einer Ausübungserklärung eine Sache zu kaufen.

Bedarf im Grundstückverkehr der öffentlichen Beurkundung und kann für die Höchstdauer von 10 Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden.