Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Parentel | Gesamtheit der durch den nächsten gemeinsamen Elternteil verbundenen Verwandten.
Die nähere Parentel schliesst die weitere Parentel von der Erbfolge aus. |
Parzelle | Durch amtliche Vermessung definierte Landfläche. |
Patientenverfügung | Anordnungen einer Person für den Fall der Urteilsunfähigkeit, mit welchen medizinischen Massnahmen sie einverstanden ist und mit welchen nicht. |
Personaldienstbarkeiten | Dienstbarkeit zu Gunsten einer Person, nicht zu Gunsten eines Grundstücks (z.B. Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht). |
Pfand | = verpfändete Sache (Pfandobjekt). |
Pfandrecht | Dient zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner. Bei Nichterfüllung der Rückzahlungsverpflichtung ist der Pfandgläubiger berechtigt, die verpfändete Sache verwerten zu lassen und sich aus dem Erlös zu befriedigen. |
Pfandstelle | Rang eines Grundpfandgläubigers im Verhältnis zu den anderen Grundpfandgläubigern. |
Pfandvertrag | Vereinbarung zwischen dem Schuldner/Pfandgeber (ev. Drittpfandgeber) und dem Gläubiger/Pfandnehmer, wonach eine bestimmte Pfandsache für eine oder mehrere Forderungen als Sicherheit dienen soll. |
Pflichtteil | Teil der gesetzlichen Erbquote, welcher der Erblasser nahen gesetzlichen Erben nicht entziehen kann. |