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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 4 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Rang / Rangordnung

Ein älteres im Grundbuch eingetragene beschränkte dingliche Recht (z.B. Schuldbrief) geht dem jüngeren (z.B. Nutzniessung) vor, d.h., der Inhaber des älteren Rechtes muss sich im Verwertungsverfahren das jüngere Recht nicht entgegenhalten lassen.

Registerschuldbriefe

Wertpapierloses Registerpfandrecht. Gläubiger ist, wer im Grundbuch (Register) als solcher eingetragen ist.

Revisionsstelle

Gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan von AG und GmbH. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Opting-Out).

Die Revisionsstelle muss über die nötigen fachlichen Fähigkeiten für die Erfüllung der Prüfungsaufgabe verfügen und unabhängig sowohl vom Verwaltungsrat als auch von einem beherrschenden Aktionär sein.

Rückkaufsrecht

Recht des Verkäufers, vom Käufer das ehemalige Kaufsobjekt zum ehemaligen Kaufpreis durch einseitige Willenserklärung zurück zu kaufen.

Bedarf im Grundstückverkehr der öffentlichen Beurkundung und kann für die Höchstdauer von 25 Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden.