Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Rang / Rangordnung | Ein älteres im Grundbuch eingetragene beschränkte dingliche Recht (z.B. Schuldbrief) geht dem jüngeren (z.B. Nutzniessung) vor, d.h., der Inhaber des älteren Rechtes muss sich im Verwertungsverfahren das jüngere Recht nicht entgegenhalten lassen. |
Registerschuldbriefe | Wertpapierloses Registerpfandrecht. Gläubiger ist, wer im Grundbuch (Register) als solcher eingetragen ist. |
Revisionsstelle | Gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan von AG und GmbH. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Opting-Out). |
Rückkaufsrecht | Recht des Verkäufers, vom Käufer das ehemalige Kaufsobjekt zum ehemaligen Kaufpreis durch einseitige Willenserklärung zurück zu kaufen. |