Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Sacheinlage | Kapitaleinlagen, die einer AG oder GmbH in Form von Sachwerten (auch immaterielle Vermögenswerte) zwecks Liberierung zur Verfügung gestellt werden. Gegenleistung ist die Beteiligung an der Gesellschaft. |
Schenkung | Jede Zuwendung unter Lebenden, mit welcher jemand aus dem Vermögen eines anderen in Begünstigungsabsicht und ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird. |
Schenkung Schuldbrief | Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet und durch Grundpfand gesichert. Für diese Forderung haftet der Schuldner mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Die Schuldbriefforderung tritt neben die zu sichernde Forderung, die dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner aus dem Grundverhältnis gegebenenfalls zusteht (Sicherungsübereignung), wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Schuldner kann sich bezüglich der Schuldbriefforderung gegenüber dem Gläubiger sowie gegenüber Rechtsnachfolgern, die sich nicht in gutem Glauben befinden, auf die sich aus dem Grundverhältnis ergebenden persönlichen Einreden berufen. Auf Antrag der Parteien wird der Schuldbrief entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet. |
selbständige und dauernde Rechte | Beschränkte dingliche Rechte (Personaldienstbarkeiten), insbesondere das Baurecht, welches zugunsten einer bestimmten Person lautet, frei übertragbar und vererblich (selbständig) ist und (dauernd) auf 30 Jahre oder unbestimmte Zeit (jedoch höchstens 100 Jahre) begründet wird. |
Servitut | vgl. Dienstbarkeit |
Sitz | In den Statuten bezeichneter örtlicher Anknüpfungspunkt einer juristischen Person (Gesellschaftssitz). Bei dessen Fehlen der Ort der tatsächlichen Verwaltung. |
Sitzverlegung | Verlegung des Gesellschaftssitzes von einer politischen Gemeinde in eine andere. |
Solidarbürgschaft | Öffentlich zu beurkundende Bürgschaft, bei welcher der Bürge sich solidarisch mit dem Hauptschuldner zur Begleichung der Hauptschuld verpflichtet. |
Stammeinlage | Anteil eines Gesellschafters einer GmbH am Stammkapital. |
Stampaerklärung | Erklärung an das Handelsregisteramt, dass den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen werden, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten. |
Statuten | Verfassung einer juristischen Person. Sie regeln die Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft im Innern und teils gegen aussen. |
Statutenänderung | Anpassung der Statuten an veränderte Verhältnisse (z.B. neue Tätigkeitsfelder des Unternehmens) mit öffentlicher Beurkundung und Eintragung im Handelsregister. |
Stiftung | Juristische Person, welche gemäss Stiftungsurkunde einen dauerhaft festgelegten Zweck mit dem hierzu gewidmeten Vermögen eines Stifters verfolgt. |
Stockwerkeigentum | Selbständiger Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. |