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Notariat von A-Z

Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z

Im Glossar von Notariat-Kriens sind 14 Begriffe erklärt.
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Begriff Definition
Sacheinlage

Kapitaleinlagen, die einer AG oder GmbH in Form von Sachwerten (auch immaterielle Vermögenswerte) zwecks Liberierung zur Verfügung gestellt werden. Gegenleistung ist die Beteiligung an der Gesellschaft.

Schenkung

Jede Zuwendung unter Lebenden, mit welcher jemand aus dem Vermögen eines anderen in Begünstigungsabsicht und ohne entsprechende Gegenleistung bereichert wird.

Schenkung Schuldbrief

Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet und durch Grundpfand gesichert.

Für diese Forderung haftet der Schuldner mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Die Schuldbriefforderung tritt neben die zu sichernde Forderung, die dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner aus dem Grundverhältnis gegebenenfalls zusteht (Sicherungsübereignung), wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Schuldner kann sich bezüglich der Schuldbriefforderung gegenüber dem Gläubiger sowie gegenüber Rechtsnachfolgern, die sich nicht in gutem Glauben befinden, auf die sich aus dem Grundverhältnis ergebenden persönlichen Einreden berufen.

Auf Antrag der Parteien wird der Schuldbrief entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet.

selbständige und dauernde Rechte

Beschränkte dingliche Rechte (Personaldienstbarkeiten), insbesondere das Baurecht, welches zugunsten einer bestimmten Person lautet, frei übertragbar und vererblich (selbständig) ist und (dauernd) auf 30 Jahre oder unbestimmte Zeit (jedoch höchstens 100 Jahre) begründet wird.

Sie können als Grundstücke in das Grundbuch aufgenommen werden.

Servitut

vgl. Dienstbarkeit

Sitz

In den Statuten bezeichneter örtlicher Anknüpfungspunkt einer juristischen Person (Gesellschaftssitz). Bei dessen Fehlen der Ort der tatsächlichen Verwaltung.

Sitzverlegung

Verlegung des Gesellschaftssitzes von einer politischen Gemeinde in eine andere.

Solidarbürgschaft

Öffentlich zu beurkundende Bürgschaft, bei welcher der Bürge sich solidarisch mit dem Hauptschuldner zur Begleichung der Hauptschuld verpflichtet.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Solidarbürgen ist einzig die erfolglose Mahnung des Hauptschuldners oder dessen offenkundige Zahlungsunfähigkeit.

Stammeinlage

Anteil eines Gesellschafters einer GmbH am Stammkapital.

Stampaerklärung

Erklärung an das Handelsregisteramt, dass den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen werden, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten.

Statuten

Verfassung einer juristischen Person. Sie regeln die Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft im Innern und teils gegen aussen.

Statutenänderung

Anpassung der Statuten an veränderte Verhältnisse (z.B. neue Tätigkeitsfelder des Unternehmens) mit öffentlicher Beurkundung und Eintragung im Handelsregister.

Stiftung

Juristische Person, welche gemäss Stiftungsurkunde einen dauerhaft festgelegten Zweck mit dem hierzu gewidmeten Vermögen eines Stifters verfolgt.

Die Stiftungsurkunde bezeichnet ausserdem die Organe (Stiftungsrat) und die Art der Verwaltung.

Die Stiftungen stehen unter der Aufsicht des Gemeinwesens, dem sie gemäss ihrer Bestimmung angehören. Dies kann entweder der Bund, Kanton oder die Gemeinde sein.

Stockwerkeigentum

Selbständiger Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.