Ausserordentlicher Güterstand
Begriff | Definition |
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Ausserordentlicher Güterstand | = Gütertrennung. Sie tritt ein durch Vereinbarung der Ehegatten, Anordnung des Richters oder Konkurs eines Ehegatten. |
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Ausserordentlicher Güterstand | = Gütertrennung. Sie tritt ein durch Vereinbarung der Ehegatten, Anordnung des Richters oder Konkurs eines Ehegatten. |