Baurecht
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Baurecht | Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, auf oder unter fremdem Boden eine Baute zu errichten und/oder zu Eigentum zu haben. |
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Baurecht | Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, auf oder unter fremdem Boden eine Baute zu errichten und/oder zu Eigentum zu haben. |