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Einfache Gesellschaft

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Begriff Definition
Einfache Gesellschaft

Einfachste Form einer Personengesellschaft. Vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.

Die Teilhaber haften primär, unbeschränkt und solidarisch.