Familienwohnung
Begriff | Definition |
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Familienwohnung | Im Sinne von Art. 169 ZGB der Mittelpunkt des Ehe- und Familienlebens. Deren Veräusserung oder Belastung bedarf der Zustimmung auch des Nicht-Eigentümer-Ehegatten. |
Begriff | Definition |
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Familienwohnung | Im Sinne von Art. 169 ZGB der Mittelpunkt des Ehe- und Familienlebens. Deren Veräusserung oder Belastung bedarf der Zustimmung auch des Nicht-Eigentümer-Ehegatten. |