Fusion
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Fusion | Vertragliche und liquidationslose Vereinigung von Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit. Das Fusionsgesetz unterscheidet zwischen Absorbtionsfusion und Kombinationsfusion. |
| Begriff | Definition |
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| Fusion | Vertragliche und liquidationslose Vereinigung von Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit. Das Fusionsgesetz unterscheidet zwischen Absorbtionsfusion und Kombinationsfusion. |