Fusion
Begriff | Definition |
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Fusion | Vertragliche und liquidationslose Vereinigung von Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit. Das Fusionsgesetz unterscheidet zwischen Absorbtionsfusion und Kombinationsfusion. |
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Fusion | Vertragliche und liquidationslose Vereinigung von Gesellschaften zu einer einzigen rechtlichen Einheit. Das Fusionsgesetz unterscheidet zwischen Absorbtionsfusion und Kombinationsfusion. |