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Grundpfandrecht

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Begriff Definition
Grundpfandrecht

Beschränktes dingliches Recht (Sicherungsrecht), welches dem Grundpfandnehmer (Gläubiger) das Recht verleiht, bei Nichtbezahlung seiner Forderung durch den Grundpfandgeber (Schuldner) das verpfändete Grundstück verwerten zu lassen.