Namensschuldbrief
Begriff | Definition |
---|---|
Namensschuldbrief | Grundpfandschuldart, bei welcher der Gläubiger auf dem Titel (Wertpapier) namentlich erwähnt ist. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe des Titels mit unterzeichnetem Übertragungsvermerk (Indossament). |