Zum Hauptinhalt springen

Namensschuldbrief

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Namensschuldbrief

Grundpfandschuldart, bei welcher der Gläubiger auf dem Titel (Wertpapier) namentlich erwähnt ist. Die Übertragung erfolgt durch Übergabe des Titels mit unterzeichnetem Übertragungsvermerk (Indossament).