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Nutzniessung

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Begriff Definition
Nutzniessung

Unübertragbare und unvererbliche Dienstbarkeit, welche den Begünstigten berechtigt, einen fremden Vermögenswert zu gebrauchen und zu nutzen. Der Nutzniesser darf den Gegenstand nicht wesentlich verändern, veräussern oder belasten.

Der Nutzniesser trägt den „kleinen Unterhalt“, aussergewöhnliche Reparaturen und Aufwendungen gehen zu Lasten des Eigentümers.