Pfandrecht
Begriff | Definition |
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Pfandrecht | Dient zur Sicherung der Forderung eines Gläubigers gegen seinen Schuldner. Bei Nichterfüllung der Rückzahlungsverpflichtung ist der Pfandgläubiger berechtigt, die verpfändete Sache verwerten zu lassen und sich aus dem Erlös zu befriedigen. |