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Rückkaufsrecht

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Begriff Definition
Rückkaufsrecht

Recht des Verkäufers, vom Käufer das ehemalige Kaufsobjekt zum ehemaligen Kaufpreis durch einseitige Willenserklärung zurück zu kaufen.

Bedarf im Grundstückverkehr der öffentlichen Beurkundung und kann für die Höchstdauer von 25 Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden.