Rückkaufsrecht
Begriff | Definition |
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Rückkaufsrecht | Recht des Verkäufers, vom Käufer das ehemalige Kaufsobjekt zum ehemaligen Kaufpreis durch einseitige Willenserklärung zurück zu kaufen. |
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Rückkaufsrecht | Recht des Verkäufers, vom Käufer das ehemalige Kaufsobjekt zum ehemaligen Kaufpreis durch einseitige Willenserklärung zurück zu kaufen. |