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Schenkung Schuldbrief

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Begriff Definition
Schenkung Schuldbrief

Durch den Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet und durch Grundpfand gesichert.

Für diese Forderung haftet der Schuldner mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. Die Schuldbriefforderung tritt neben die zu sichernde Forderung, die dem Gläubiger gegenüber dem Schuldner aus dem Grundverhältnis gegebenenfalls zusteht (Sicherungsübereignung), wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Schuldner kann sich bezüglich der Schuldbriefforderung gegenüber dem Gläubiger sowie gegenüber Rechtsnachfolgern, die sich nicht in gutem Glauben befinden, auf die sich aus dem Grundverhältnis ergebenden persönlichen Einreden berufen.

Auf Antrag der Parteien wird der Schuldbrief entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet.