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Solidarbürgschaft

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Begriff Definition
Solidarbürgschaft

Öffentlich zu beurkundende Bürgschaft, bei welcher der Bürge sich solidarisch mit dem Hauptschuldner zur Begleichung der Hauptschuld verpflichtet.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Solidarbürgen ist einzig die erfolglose Mahnung des Hauptschuldners oder dessen offenkundige Zahlungsunfähigkeit.