Stampaerklärung
Begriff | Definition |
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Stampaerklärung | Erklärung an das Handelsregisteramt, dass den Gründern keine besonderen Vorteile gewährt oder zusichert und dass keine anderen Sachwerte oder Verrechnungstatbestände übernommen werden, als die bereits in den Statuten oder den Handelsregisterbelegen aufgeführten. |