Vollmacht
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Vollmacht | Einseitiges, empfangsbedürftiges, vom Grundverhältnis losgelöstes Rechtsgeschäft, welches dem Bevollmächtigten die Befugnis verschafft, den Vollmachtgeber in einer bezeichneten Angelegenheit Dritten gegenüber zu vertreten. |