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Vorkaufsrecht

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Begriff Definition
Vorkaufsrecht

Recht, beim Eintreten des Vorkaufsfalls durch Ausübungserklärung anstelle eines Dritten zu dessen Preis und zu dessen Bedingungen (unlimitiertes VKR) oder zu einem vorbestimmten Preis und Bedingungen (limitiertes VKR) einen Gegenstand zu erwerben.

Bedarf im Grundstückverkehr der öffentlichen Beurkundung und kann für die Höchstdauer von 25 Jahren im Grundbuch vorgemerkt werden.