Vorkaufsrecht
Begriff | Definition |
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Vorkaufsrecht | Recht, beim Eintreten des Vorkaufsfalls durch Ausübungserklärung anstelle eines Dritten zu dessen Preis und zu dessen Bedingungen (unlimitiertes VKR) oder zu einem vorbestimmten Preis und Bedingungen (limitiertes VKR) einen Gegenstand zu erwerben. |