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Vorsorgeauftrag

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Begriff Definition
Vorsorgeauftrag

Vorsorge für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit. Auftrag an eine/mehrere urteilsfähige und geeignete Person/en zur Personen- und Vermögenssorge sowie zur Vertretung im Rechtsverkehr.

Muss vollständig handgeschrieben, datiert und unterzeichnet sein oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.