Wohnrecht
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Wohnrecht | Unübertragbare und unvererbliche Dienstbarkeit, welche den Begünstigten berechtigt, ein Haus, eine Wohnung oder einen Wohnungsteil zu bewohnen. Kein Recht auf Vermietung durch den Wohnrechtsberechtigten. |
| Begriff | Definition |
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| Wohnrecht | Unübertragbare und unvererbliche Dienstbarkeit, welche den Begünstigten berechtigt, ein Haus, eine Wohnung oder einen Wohnungsteil zu bewohnen. Kein Recht auf Vermietung durch den Wohnrechtsberechtigten. |