Apostille
Begriff | Definition |
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Apostille | Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr verlangen die Behörden regelmässig, dass neben einer Unterschriftsbeglaubigung zusätzlich eine Überbeglaubigung vorliegt. Diese bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des Notars sowie seine Funktion. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Überbeglaubigung, welche in den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 05.10.1961 (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19610213/index.html) garantiert, dass das Dokument ohne weitere Beglaubigung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen akzeptiert wird. |