Gegenstände der Ehegatten zum persönlichen Gebrauch;
Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn des Güterstandes gehören (Erwerb vor der Ehe) oder ihm später durch Erbgang oder sonstwie unentgeltlich zufallen;
Genugtuungsansprüche im Zusammenhang mit Persönlichkeitsverletzungen;
Ersatzanschaffungen für Eigengut;
Durch Ehevertrag zugewiesene Vermögenswerte, welche für die Ausübung des Berufes oder den Betrieb eines Gewerbes bestimmt sind.