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Grundstückgewinnsteuer

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Begriff Definition
Grundstückgewinnsteuer

Besteuert den Reingewinn aus der Veräusserung eines Grundstücks.

Bei den folgenden Veräusserungstatbeständen wird die Besteuerung aufgeschoben:

  • Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug und Schenkung;
  • Eigentumswechsel unter Ehegatten/eingetragenen Partnerinnen und Partnern, sofern beide Ehegatten/eingetragenen Partnerinnen und Partner einverstanden sind;
  • Veräusserung eines selbstbewirtschafteten landwirtschaftlichen Grundstücks, soweit der Veräusserungserlös zwei Jahre vor oder nach der Veräusserung für eine landwirtschaftliche Ersatzbeschaffung verwendet wird;
  • Veräusserung einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft und Reinvestition des Veräusserungserlöses zwei Jahre vor oder nach der Veräusserung in eine in der Schweiz gelegene und wiederum selbstgenutzte Ersatzliegenschaft.

Kalkulator Grundstückgewinnsteuer des Kantons Luzern: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/kalkulatoren/kalkulatoren_natuerliche_personen/grundstueckgewinnsteuer