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Güterrecht, eheliches

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Begriff Definition
Güterrecht, eheliches

Eheliches Vermögensrecht. Regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten während der Dauer der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes bzw. der Ehe (güterrechtliche Auseinandersetzung). Das ZGB kennt drei Güterstände: