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Gütergemeinschaft

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Begriff Definition
Gütergemeinschaft

Vertraglicher Güterstand, welcher das eheliche Vermögen in drei Vermögensmassen aufteilt: das Eigengut beider Ehegatten (nur persönliche Effekten und Genugtuungsansprüche) sowie das Gesamtgut. Letzteres wird gemeinsam verwaltet (Gesamthand) und bei Auflösung des Güterstands grundsätzlich hälftig geteilt.

Die Gütergemeinschaft kann auch auf die Errungenschaft (Errungenschaftsgemeinschaft) beschränkt werden oder es können bestimmte Vermögenswerte (z.B. Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen) von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.