Gütergemeinschaft
Begriff | Definition |
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Gütergemeinschaft | Vertraglicher Güterstand, welcher das eheliche Vermögen in drei Vermögensmassen aufteilt: das Eigengut beider Ehegatten (nur persönliche Effekten und Genugtuungsansprüche) sowie das Gesamtgut. Letzteres wird gemeinsam verwaltet (Gesamthand) und bei Auflösung des Güterstands grundsätzlich hälftig geteilt. |