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Miteigentum

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Begriff Definition
Miteigentum

Gemeinschaftliches Eigentum mit Quotenteilung. Das Eigentumsrecht des Miteigentümers besteht einzig an seinem Miteigentumsanteil. Bei Grundstücken wird jeder Miteigentümer mit seiner Quote im Grundbuch eingetragen und kann grundsätzlich über seinen Anteil verfügen.

Im Unterschied zum Gesamteigentum ist keine vorbestehende Rechtsgemeinschaft erforderlich.