Nachrückungsrecht
Begriff | Definition |
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Nachrückungsrecht | Vertraglich vereinbarter Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf das Nachrücken seines Pfandrechts an hinterer Pfandstelle in eine frei werdende vorangehende Pfandstelle. |
Begriff | Definition |
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Nachrückungsrecht | Vertraglich vereinbarter Anspruch eines Grundpfandgläubigers auf das Nachrücken seines Pfandrechts an hinterer Pfandstelle in eine frei werdende vorangehende Pfandstelle. |