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Parentel

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Begriff Definition
Parentel

Gesamtheit der durch den nächsten gemeinsamen Elternteil verbundenen Verwandten.

  • Erste Parentel = Erblasser und dessen Nachkommen;
  • Zweite Parentel = Eltern des Erblassers und alle von ihnen abstammenden Personen;
  • Dritte Parentel = Grosseltern des Erblassers und alle von ihnen abstammenden Personen.

Die nähere Parentel schliesst die weitere Parentel von der Erbfolge aus.