Gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan von AG und GmbH. Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision verzichten (Opting-Out).
Die Revisionsstelle muss über die nötigen fachlichen Fähigkeiten für die Erfüllung der Prüfungsaufgabe verfügen und unabhängig sowohl vom Verwaltungsrat als auch von einem beherrschenden Aktionär sein.