selbständige und dauernde Rechte
Begriff | Definition |
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selbständige und dauernde Rechte | Beschränkte dingliche Rechte (Personaldienstbarkeiten), insbesondere das Baurecht, welches zugunsten einer bestimmten Person lautet, frei übertragbar und vererblich (selbständig) ist und (dauernd) auf 30 Jahre oder unbestimmte Zeit (jedoch höchstens 100 Jahre) begründet wird. |