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selbständige und dauernde Rechte

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Begriff Definition
selbständige und dauernde Rechte

Beschränkte dingliche Rechte (Personaldienstbarkeiten), insbesondere das Baurecht, welches zugunsten einer bestimmten Person lautet, frei übertragbar und vererblich (selbständig) ist und (dauernd) auf 30 Jahre oder unbestimmte Zeit (jedoch höchstens 100 Jahre) begründet wird.

Sie können als Grundstücke in das Grundbuch aufgenommen werden.