Notariat von A-Z
Erbrechtliche Begriffe zusätzlich und ausführlich unter https://www.fachanwalt-erbrecht.ch/erbrecht-von-a-z
Begriff | Definition |
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Grenzabstand | Mindestabstand eines Gebäudes zur Grundstücksgrenze. Wird durch das Planungs- und Baugesetz (Gebäude), das EGzZGB (Pflanzungen) sowie private Vereinbarungen (Dienstbarkeiten) definiert. |
Grundbuchamt | siehe https://grundbuch.lu.ch/ |
Grundpfandrecht | Beschränktes dingliches Recht (Sicherungsrecht), welches dem Grundpfandnehmer (Gläubiger) das Recht verleiht, bei Nichtbezahlung seiner Forderung durch den Grundpfandgeber (Schuldner) das verpfändete Grundstück verwerten zu lassen. |
Grundpfandverschreibung | Grundpfandrecht, wobei im Unterschied zum Schuldbrief kein Wertpapier ausgestellt werden kann. |
Grundstück | Nach Art. 655 Abs. 2 ZGB sind Grundstücke:
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Grundstückgewinnsteuer | Besteuert den Reingewinn aus der Veräusserung eines Grundstücks.
Kalkulator Grundstückgewinnsteuer des Kantons Luzern: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/kalkulatoren/kalkulatoren_natuerliche_personen/grundstueckgewinnsteuer |
Gründungskapital | Mindestbetrag für das Kapital zur Gründung einer Gesellschaft. |
Gütergemeinschaft | Vertraglicher Güterstand, welcher das eheliche Vermögen in drei Vermögensmassen aufteilt: das Eigengut beider Ehegatten (nur persönliche Effekten und Genugtuungsansprüche) sowie das Gesamtgut. Letzteres wird gemeinsam verwaltet (Gesamthand) und bei Auflösung des Güterstands grundsätzlich hälftig geteilt. |
Güterrecht, eheliches | Eheliches Vermögensrecht. Regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten während der Dauer der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes bzw. der Ehe (güterrechtliche Auseinandersetzung). Das ZGB kennt drei Güterstände: |
güterrechtliche Vereinbarung | Regelt in den Schranken des jeweiligen Güterstands die Zuordnung und Behandlung der Vermögenswerte der Ehegatten (Eigentum, Verwaltung, Nutzung, Verfügung) sowie der Haftung für Schulden. |
Gütertrennung | Vertraglicher oder ausserordentlicher Güterstand der Ehegatten. |
Handänderungssteuer | Besteuert wird der Wechsel in der Verfügungsmacht über ein Grundstück, also auch die Veräusserung der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft.
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Handelsregister | Öffentliches Verzeichnis der Eintragungen über Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und Zweigniederlassungen. |
Herabsetzungsklage | Dient der Wiederherstellung des Pflichtteils, wenn der Erblasser zu Lebzeiten (z.B. durch Schenkungen) oder mit letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) den Pflichtteil eines Erben verletzt. |
Hinterlassenschaft | Umgangssprachlich für den Nachlass. |